Die Antwort ist nicht.
1. Nagellackist ein brennbarer und explosiver Gegenstand, der nicht mitgeführt werden darf. Seine Zusammensetzung enthält viele Chemikalien, die potenziell entflammbar und explosiv sind. Das hängt von der Situation ab.
2. Hinzufügen künstlicher PigmenteNagellack, flüchtige Lösungsmittel, nitrifizierende Zellulose, Öl, Aceton, Ethylacetat, Phthalat, Formaldehyd und andere Bestandteile sind die Hauptbestandteile von Nagellack. Diese Inhaltsstoffe sind giftig und schädigen den menschlichen Körper. Bei einigen Zutaten besteht die Gefahr von Verbrennungen und Explosionen, und wenn man nicht aufpasst, kann es leicht zu Katastrophen kommen.
3. Passagiere auf Inlandsflügen können eine kleine Menge Kosmetika für den eigenen Reisebedarf mitführen. Jede Kosmetik ist auf ein Stück limitiert. Das Behältervolumen darf 100 ml nicht überschreiten und sollte in einem unabhängigen Beutel aufbewahrt werden, um eine Kontrolle der Flaschenöffnung zu ermöglichen.
4. During a plane, mascara, hairstyle spray, NagellackHaargel, Lipgloss, Shampoo, Parfüm, Gel-Deodorant, Handcreme, Zahnpasta, Handreiniger, Mundwasser und andere Schönheitsprodukte werden als flüssige Essence-Flaschenverpackung gezählt, deren Verpackung höchstens 100 ml betragen muss, und solche, die darüber hinausgehen 100 ml können nur überprüft werden.
5. Passagiere dürfen ein lebendes Messer mit einer Länge von maximal 4 cm mitführen. Lebende Messer wie Obstmesser, Scheren und Herrenrasierer müssen im Aufgabegepäck untergebracht werden oder werden bei der Sicherheitskontrolle des Flughafens zwischengelagert.